Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung im Haus "Waldblick"


§ 1 Buchung / Buchungsbestätigung

Buchungswünsche geben die Interessenten über die Buchungsanfrage ein oder richten sie schriftlich an ferienhaus-waldblick@t-online.de. Die telefonische Anfrage unter 0152 320 190 09 ist ebenfalls möglich.

Kann das Ferienhaus im gewünschten Zeitraum genutzt werden, erhalten die Interessenten eine schriftliche Bestätigung sowie die Rechnung. Die Reservierung für das Ferienhaus ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe § 2) rechtskräftig.


§ 2 Zahlungsbedingungen

1. Zahlungsmodalitäten für Privatpersonen

Die Bezahlung erfolgt in Bar am Anreisetag. In Ausnahmefällen kann eine abweichende Vereinbarung getroffen werden. Bei einem Aufenthalt von mehr als 7 Tagen wird eine Anzahlung von 100 € erhoben.

2. Zahlungsmodalitäten für Unternehmen

Die Bezahlung erfolgt in Bar am Anreisetag oder per Überweisung im Voraus.


§ 3 An - und Abreise

Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 14 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20 Uhr erfolgen, ist eine vorherige Absprache erforderlich. Sollte das Ferienhaus nicht pünktlich ab 14 Uhr bezugsfertig sein, können daraus keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 10 Uhr zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Das Ferienhaus ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, die Gläser u. dgl. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer zu leeren und der Kühlschrank ist auszuräumen.

 

§ 4 Ferienhaus

Das Ferienhaus wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar überlassen. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter unverzüglich darüber zu informieren. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar sowie dem Mobiliar. Hierzu zählen auch verlorene Schlüssel.

Das Inventar ist pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Ferienhaus vorgesehen. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht verstellt werden. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Die bereits gezahlte Miete bleibt beim Vermieter.

Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter sind Name und Anschrift der Versicherung sowie die Versicherungsnummer mitzuteilen.


§ 5 Aufenthalt

Das Ferienhaus darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte das Ferienhaus von mehr Personen als vereinbart genutzt werden, ist für diese ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 10 €/Person und Tag zu zahlen. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. 

Eine Untervermietung und Überlassung des Ferienhauses an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

Der Mieter erklärt sich mit diesen AGB sowie der Hausordnung des „Ferienhaus Waldblick“ einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung des Mietpreises.

Bei Verstößen gegen die AGB`s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietpreises oder eine Entschädigung besteht nicht. 

 

§ 6 Reiserücktritt

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Zeitraum bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

- bis zu 14 Tage vor dem Anreisetag 50 % des vereinbarten Preises

- 1 Tag vor Anreisetag oder Nichtanreise 90 % des vereinbarten Preises.

Anstelle der Stornierung ist es möglich einen anderen Mieter zu benennen, der an die Stelle des ursprünglichen Besuchers tritt.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen.

 

§ 7 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage durch den Vermieter infolge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (z.B. Unfall oder Krankheit des Vermieters) sowie anderer nicht zu vertretender Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der bisher gezahlten Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadenersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird ausgeschlossen.

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn sich der Mieter in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

 

§ 8 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die vertragsgemäße Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für evtl. Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- und Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen.

 

§ 9 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

1. Gestattung der Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienhaus einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthalts im Ferienobjekt die Nutzung des WLAN-Zugangs. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtswidrig genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe  dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zu Verfügung. Der unter Nutzung des WLAN hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer etc.) bei der Nutzung des WLAN auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLAN das geltende Recht einzuhalten. 

Er wird insbesondere verpflichtet:

- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen- dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;

- die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten;

- keine belästigenden, verläumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten;

- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und /oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und /oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes unverzüglich darauf hin.

 

§ 10 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

1. Die Gäste sind zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen. 

2. Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Mieter verpflichtet, bei Verlassen des Objekts Fenster und Türen geschlossen zu halten.

3. Im Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 € in Rechnung stellen. Rauchen ist nur im Freien erlaubt.

4. Das Wäschewaschen und -trocknen ist im Ferienhaus nicht gestattet. Bei Bedarf ist das Waschen beim Vermieter für ein Entgelt von 5,00 € pro Waschgang inkl. Waschmittel möglich. Das Trocknen der Wäsche oder von Badesachen u.dgl. ist auf dem Wäschetrockenplatz gestattet.

5. Der Mieter kann für einen Unkostenbeitrag von 1,00 €/Tag die an das Ferienhaus angebaute Garage nutzen. Das Fahrzeug kann jedoch auch kostenfrei vor der Garage abgestellt werden.

6. Das Mitbringen eines (1) Haustieres ist gestattet. Der Mieter zahlt dafür ein Entgelt von 5,00 €/Tag.

7. Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o.ä. ist im Ferienhaus nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist der Mieter zum Ersatz von Schäden verpflichtet.

8. Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange der Gäste ist dabei angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Mieter über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

 

§ 11 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführte Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. 

 

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon unberührt.